Aufnahmekriterien

  • Politische Beschlussfassung zur Grundsatzentscheidung für die kommunale Radverkehrsförderung.

  • Benennung einer festen Ansprechperson innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen.

  • Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune".

  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK und zur Unterstützung, beispielsweise durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung, dem ständigen AK Radverkehr und/oder in einer thematischen Arbeitsgruppe oder durch die Bereitschaft zur Unterstützung/Ausrichtung von Veranstaltungen und Ähnliches.

  • Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK (Beitragssatzung).

 

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