Politische Beschlussfassung zur Grundsatzentscheidung für die kommunale Radverkehrsförderung.
Benennung einer festen Ansprechperson innerhalb der Kommunalverwaltung für den Radverkehr nach außen.
Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune".
Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK und zur Unterstützung, beispielsweise durch die aktive Teilnahme an der Mitgliederversammlung, dem ständigen AK Radverkehr und/oder in einer thematischen Arbeitsgruppe oder durch die Bereitschaft zur Unterstützung/Ausrichtung von Veranstaltungen und Ähnliches.
Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK (Beitragssatzung).