Anregungen für die Erstellung der Beschlussdrucksache

Anregungen und Informationen für die Erstellung einer Beschlussdrucksache zum Beitritt in die AGFK

Die Stadt xx / der LK yy wird Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V.  

Der Mitgliedsbeitrag von ... € wird in den Haushalt eingestellt.

Die Stadt xx / der LK yy erfüllt die Aufnahmekriterien.

Begründung:

Im Februar 2010 hatte sich eine Initiative zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Niedersachsen (AGFK) gebildet. Vorbilder sind die zur Förderung des Radverkehrs erfolgreich geführten AGFKen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Gespräche mit dem Ministerium haben dazu geführt, dass das Land in einem solchen Netzwerk eine gute Möglichkeit der Radverkehrsförderung sieht und eine finanzielle Unterstützung der AGFK u. a. unter folgenden Voraussetzungen zusagt:

  • Die AGFK gründet einen Verein und finanziert sich grundsätzlich über Mitgliedsbeiträge.
  • Die AGFK wird eine kommunale Institution, keine Institution des Landes.
  • Eine Vereinbarung zwischen Land und AGFK und damit die finanzielle Unterstützung wird zunächst zeitlich auf fünf Jahre begrenzt. Diese Vereinbarung wurde bis 2026 verlängert.
  • Andere Institutionen wie z. B. das Verkehrsministerium und die Kommunalen Spitzenverbände sind Mitglieder des Beirates.
  • Der Wettbewerb Landespreis "Fahrradfreundliche Kommune" wird nach 2015 eingestellt. Als neues Element wird die Zertifizierung der AGFK eingeführt.
  • Der Minister wird Schirmherr des Vereines und verleiht die Zertifikate "Fahrradfreundliche Kommune".

 

Die Vereinsgründung der gemeinsam mit dem Land Bremen geführten AGFK erfolgte am 21. Mai 2015 in Hannover. Offiziell gestartet wurde die AGFK im Rahmen der letzten Preisverleihung des Landeswettbewerbs "Fahrradfreundliche Kommune" durch Minister Lies am 9. Juli 2015. Der Verein startete in 2015 mit 28 Gründungsmitgliedern (aktuelle Mitgliederübersicht: https://www.agfk-niedersachsen.de/ueber-uns/mitglieder.html). Seit dem 1. Mai 2016 ist die AGFK-Geschäftsstelle hauptamtlich besetzt.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Vereinsgründung. Der Mitgliedsbeitrag wird gestaffelt nach Größe der Kommunen erhoben. Die Aufnahmekriterien sind bewusst niedrigschwellig gehalten. Neben der politischen Beschlussfassung zum Beitritt ist auch das Hinwirken auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune" erforderlich. Dabei muss auch der politische Wille zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Radverkehrsförderung erkennbar sein.

Die AGFK unterstützt die Kommunen und schafft Synergieeffekte hinsichtlich des Personal-, Zeit- und Kosteneinsatzes. Sie ist ein starkes kommunales Netzwerk, das die Radverkehrsförderung in Niedersachsen nachhaltig voranbringen will nach dem Motto: zentral entwickeln, lokal umsetzen.

Der Rat der Stadt xx/Der Kreistag des Landkreises xx hat sowohl mit dem Verkehrsentwicklungsplan als auch mit dem Klimaschutzkonzept die nachhaltige Stärkung der Nahmobilität durch Förderung des Umweltverbundes beschlossen. Die intensive Förderung des Radverkehrs ist ein wesentlicher Baustein der Nahmobilität und damit für eine gute Lebensqualität sowie ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz  und zur Gesundheitsförderung. Vor diesem Hintergrund wird der Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen e. V. (AGFK) empfohlen.