Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune"

Seit 2016 können AGFK-Mitglieder beim Land Niedersachsen einen Antrag auf Zertifizierung zur "Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen" stellen.

Beim Zertifizierungsverfahren werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklimas und der Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Themen sind in insgesamt sechs Kategorien gebündelt. Die Fragestellungen werden jährlich fortgeschrieben, um so beispielsweise neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Das Antragsformular für die Zertifizierung teilt sich in zwei Versionen:
Antragsformular für Kommunen bis 20.000 Einwohner (Version K2023) als PDF-Version
Antragsformular für Kommunen ab 20.000 Einwohner (Version G2023) als PDF-Version

Für den schnellen Einstieg gibt es zusätzlich eine
Übersicht über alle Fragen für Kommunen bis 20.000 Einwohner (Version K2023) und eine
Übersicht über alle Fragen für Kommunen ab 20.000 Einwohner (Version G2023).

Einsendeschluss für Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge im Jahr 2023 war am 24. März 2023. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags ausschlaggebend für die Bearbeitung des Antrags. Sollten in einem Jahr zu viele Anträge eingehen, behält es sich die Jury vor, nur einen Teil der Anträge im laufenden Jahr zu bearbeiten. Die anderen Anträge werden ins Folgejahr verschoben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs.

Antragsteller auf Rezertifizierungen benutzen ebenfalls diesen Antragsbogen. Für sie gibt es am Ende eines jeden Blocks eine Zusatzfrage.

Nach Eingang des Antrags beim Land Niedersachsen übergibt dieses die Unterlagen an die AGFK, die das weitere, mehrstufige Verfahren organisiert. In der ersten Stufe werden die formalen Voraussetzungen (Unterschrift, Grundvoraussetzungen wie Mitgliedschaft bei der AGFK etc.) geprüft, anschließend erfolgt eine Vorbewertung. Auf Grundlage der Vorbewertung entscheidet die vom Land berufende Jury, ob sie die Kommune bereist (bei erstmaligen Zertifizierungen) bzw. zur Präsentation nach Hannover einlädt (bei Rezertifizierungen, in Ausnahmefällen auch Bereisungen möglich). Die Jury spricht nach ihrer Bereisung bzw. Präsentation gegenüber dem Land eine Empfehlung aus, ob das Zertifikat verliehen werden soll oder nicht. Das Zertifizierungsverfahren kann in den verschiedenen Stufen jeweils erfolglos enden.

Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular und auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: hier.

 

Rezertifizierung 2023 bis 2027

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Rezertifizierung 2022 bis 2026

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.

Zertifizierung 2021 bis 2025

Landkreis Göttingen

Zertifizierung 2020 bis 2024

Stadt Emden
Stadt Göttingen
Stadt Hemmingen
Stadt Nordhorn

Impulsgeber Fahrradmobilität 2020 bis 2024

Regionalverband Großraum Braunschweig

Zertifizierung 2019 bis 2023

Stadt Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel

Zertifizierung 2018 bis 2022

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Zertifizierung 2017 bis 2021

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.