Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune"

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen bietet seit 2016 Kommunen die Möglichkeit, sich als "Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen" zertifizieren zu lassen.

Beim Zertifizierungsverfahren werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklimas und der Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Themen sind in insgesamt sechs Kategorien gebündelt. Die Fragestellungen werden jährlich fortgeschrieben, um so beispielsweise neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als ausfüllbare Word-Datei (Version 2026) und zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als nicht ausfüllbare PDF-Datei (Version 2026). Für den schnellen Einstieg gibt es zusätzlich eine Übersicht über alle Fragen (Version 2026).

Antragsschluss für 2026 ist am 31. Januar 2026. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags ausschlaggebend für die Bearbeitung des Antrags. Sollten in einem Jahr zu viele Anträge eingehen, behält es sich die Jury vor, nur einen Teil der Anträge im laufenden Jahr zu bearbeiten. Die anderen Anträge werden ins Folgejahr verschoben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs.

Die Zertifizierung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW). Das Verfahren wird durch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen (AGFK) organisiert. Für das Zertifizierungsverfahren hat das Ministerium eine Jury berufen.

Nach dem Eingang des Antrags erfolgt die Überprüfung, ob die Voraussetzungen eingehalten werden, sowie eine Vorbewertung. Anhand dieser Vorbewertung entscheidet die Jury, ob eine Bereisung (bei Erstzertifizierungen) stattfinden bzw. eine Einladung zur Präsentation (bei Rezertifizierungen) ausgesprochen wird oder das aktuelle Verfahren ohne Zertifizierung endet. Bei zweiten Rezertifizierungen erfolgt bei schwächer aufgestellten Kommunen eine zusätzliche Bereisung.

Nach der Bereisung bzw. Präsentation spricht die Jury gegenüber dem Ministerium eine Empfehlung aus, ob eine Zertifizierung erfolgen soll oder nicht. Die Verleihungen der Zertifikate „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ erfolgen im Herbst durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW).

Das Zertifizierungsverfahren kann in den verschiedenen Stufen ohne Zertifizierung enden. Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular und auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen: hier.

 

Zertifizierung 2025 bis 2029

Stadt Cuxhaven
Hansestadt Lüneburg

Rezertifizierung 2025 bis 2029

Stadt Emden
Stadt Göttingen
Stadt Hemmingen
Stadt Nordhorn

Rezertifizierung als
"Impulsgeber Fahrradmobilität" 2025 bis 2029

Regionalverband Großraum Braunschweig

Zertifizierung 2024 bis 2028

Samtgemeinde Spelle

Rezertifizierung 2024 bis 2028

Stadt Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel

Rezertifizierung 2023 bis 2027

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Rezertifizierung 2022 bis 2026

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.

Zertifizierung 2021 bis 2025

Landkreis Göttingen

Zertifizierung 2020 bis 2024

Stadt Emden
Stadt Göttingen
Stadt Hemmingen
Stadt Nordhorn

Impulsgeber Fahrradmobilität 2020 bis 2024

Regionalverband Großraum Braunschweig

Zertifizierung 2019 bis 2023

Stadt Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel

Zertifizierung 2018 bis 2022

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Zertifizierung 2017 bis 2021

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.