Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune"
Seit 2016 können AGFK-Mitglieder beim Land Niedersachsen einen Antrag auf Zertifizierung zur "Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen" stellen.
Beim Zertifizierungsverfahren werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklimas und der Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Themen sind in insgesamt sechs Kategorien gebündelt. Die Fragestellungen werden jährlich fortgeschrieben, um so beispielsweise neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als ausfüllbare Word-Datei (Version 2025) sowie als nicht ausfüllbare PDF-Datei (Version 2025).
Für den schnellen Einstieg gibt es zusätzlich eine Übersicht über alle Fragen (Version 2025).
Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge können bis zum 11. April 2025 beim Land Niedersachsen eingereicht werden. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags ausschlaggebend für die Bearbeitung des Antrags. Sollten in einem Jahr zu viele Anträge eingehen, behält es sich die Jury vor, nur einen Teil der Anträge im laufenden Jahr zu bearbeiten. Die anderen Anträge werden ins Folgejahr verschoben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs.
Nach Eingang des Antrags beim Land Niedersachsen übergibt dieses die Unterlagen an die AGFK, die das weitere, mehrstufige Verfahren organisiert. In der ersten Stufe werden die formalen Voraussetzungen (Unterschrift, Grundvoraussetzungen wie Mitgliedschaft bei der AGFK etc.) geprüft, anschließend erfolgt eine Vorbewertung. Auf Grundlage der Vorbewertung entscheidet die vom Land berufende Jury, ob sie die Kommune bereist (bei erstmaligen Zertifizierungen) bzw. zur Präsentation nach Hannover einlädt (bei Rezertifizierungen, in Ausnahmefällen auch Bereisungen möglich). Die Jury spricht nach ihrer Bereisung bzw. Präsentation gegenüber dem Land eine Empfehlung aus, ob das Zertifikat verliehen werden soll oder nicht. Das Zertifizierungsverfahren kann in den verschiedenen Stufen ohne Zertifizierung enden.
Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular und auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: hier.
Zertifizierung 2025 bis 2029
• Stadt Cuxhaven
• Hansestadt Lüneburg
Rezertifizierung 2025 bis 2029
• Stadt Emden
• Stadt Göttingen
• Stadt Hemmingen
• Stadt Nordhorn
Rezertifizierung als
"Impulsgeber Fahrradmobilität" 2025 bis 2029
• Regionalverband Großraum Braunschweig
Zertifizierung 2024 bis 2028
• Samtgemeinde Spelle
Rezertifizierung 2024 bis 2028
• Stadt Wolfenbüttel
• Landkreis Wolfenbüttel
Rezertifizierung 2023 bis 2027
• Stadt Hameln
• Stadt Lingen (Ems)
• Stadt Osnabrück
Rezertifizierung 2022 bis 2026
• Landkreis Grafschaft Bentheim
• Landeshauptstadt Hannover
• Region Hannover
• Stadt Oldenburg i. O.
Zertifizierung 2021 bis 2025
• Landkreis Göttingen
Zertifizierung 2020 bis 2024
• Stadt Emden
• Stadt Göttingen
• Stadt Hemmingen
• Stadt Nordhorn
Impulsgeber Fahrradmobilität 2020 bis 2024
• Regionalverband Großraum Braunschweig
Zertifizierung 2019 bis 2023
• Stadt Wolfenbüttel
• Landkreis Wolfenbüttel
Zertifizierung 2018 bis 2022
• Stadt Hameln
• Stadt Lingen (Ems)
• Stadt Osnabrück
Zertifizierung 2017 bis 2021
• Landkreis Grafschaft Bentheim
• Landeshauptstadt Hannover
• Region Hannover
• Stadt Oldenburg i. O.