Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune"
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen bietet seit 2016 Kommunen die Möglichkeit, sich als "Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen" zertifizieren zu lassen.
Beim Zertifizierungsverfahren werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklimas und der Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Themen sind in insgesamt sechs Kategorien gebündelt. Die Fragestellungen werden jährlich fortgeschrieben, um so beispielsweise neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als ausfüllbare Word-Datei (Version 2026) und zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als nicht ausfüllbare PDF-Datei (Version 2026). Für den schnellen Einstieg gibt es zusätzlich eine Übersicht über alle Fragen (Version 2026).
Antragsschluss für 2026 ist am 31. Januar 2026. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags ausschlaggebend für die Bearbeitung des Antrags. Sollten in einem Jahr zu viele Anträge eingehen, behält es sich die Jury vor, nur einen Teil der Anträge im laufenden Jahr zu bearbeiten. Die anderen Anträge werden ins Folgejahr verschoben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs.
Die Zertifizierung erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW). Das Verfahren wird durch die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen (AGFK) organisiert. Für das Zertifizierungsverfahren hat das Ministerium eine Jury berufen.
Nach dem Eingang des Antrags erfolgt die Überprüfung, ob die Voraussetzungen eingehalten werden, sowie eine Vorbewertung. Anhand dieser Vorbewertung entscheidet die Jury, ob eine Bereisung (bei Erstzertifizierungen) stattfinden bzw. eine Einladung zur Präsentation (bei Rezertifizierungen) ausgesprochen wird oder das aktuelle Verfahren ohne Zertifizierung endet. Bei zweiten Rezertifizierungen erfolgt bei schwächer aufgestellten Kommunen eine zusätzliche Bereisung.
Nach der Bereisung bzw. Präsentation spricht die Jury gegenüber dem Ministerium eine Empfehlung aus, ob eine Zertifizierung erfolgen soll oder nicht. Die Verleihungen der Zertifikate „Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen“ erfolgen im Herbst durch das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW).
Das Zertifizierungsverfahren kann in den verschiedenen Stufen ohne Zertifizierung enden. Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular und auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen: hier.
Zertifizierung 2025 bis 2029
• Stadt Cuxhaven
• Hansestadt Lüneburg
Rezertifizierung 2025 bis 2029
• Stadt Emden
• Stadt Göttingen
• Stadt Hemmingen
• Stadt Nordhorn
Rezertifizierung als
"Impulsgeber Fahrradmobilität" 2025 bis 2029
• Regionalverband Großraum Braunschweig
Zertifizierung 2024 bis 2028
• Samtgemeinde Spelle
Rezertifizierung 2024 bis 2028
• Stadt Wolfenbüttel
• Landkreis Wolfenbüttel
Rezertifizierung 2023 bis 2027
• Stadt Hameln
• Stadt Lingen (Ems)
• Stadt Osnabrück
Rezertifizierung 2022 bis 2026
• Landkreis Grafschaft Bentheim
• Landeshauptstadt Hannover
• Region Hannover
• Stadt Oldenburg i. O.
Zertifizierung 2021 bis 2025
• Landkreis Göttingen
Zertifizierung 2020 bis 2024
• Stadt Emden
• Stadt Göttingen
• Stadt Hemmingen
• Stadt Nordhorn
Impulsgeber Fahrradmobilität 2020 bis 2024
• Regionalverband Großraum Braunschweig
Zertifizierung 2019 bis 2023
• Stadt Wolfenbüttel
• Landkreis Wolfenbüttel
Zertifizierung 2018 bis 2022
• Stadt Hameln
• Stadt Lingen (Ems)
• Stadt Osnabrück
Zertifizierung 2017 bis 2021
• Landkreis Grafschaft Bentheim
• Landeshauptstadt Hannover
• Region Hannover
• Stadt Oldenburg i. O.



