Zertifizierung "Fahrradfreundliche Kommune"

Seit 2016 können AGFK-Mitglieder beim Land Niedersachsen einen Antrag auf Zertifizierung zur "Fahrradfreundliche Kommune Niedersachsen" stellen.

Beim Zertifizierungsverfahren werden alle Aspekte der Radverkehrsförderung betrachtet. Dies reicht von den strategischen Grundlagen über das Fahrradklimas und der Infrastruktur bis hin zur Verkehrssicherheitsarbeit, dem Berufsradverkehr sowie dem Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr. Die Themen sind in insgesamt sechs Kategorien gebündelt. Die Fragestellungen werden jährlich fortgeschrieben, um so beispielsweise neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Zum Antragsformular für die Zertifizierung und Rezertifizierung als ausfüllbare Word-Datei (Version 2025) sowie als nicht ausfüllbare PDF-Datei (Version 2025).

Für den schnellen Einstieg gibt es zusätzlich eine Übersicht über alle Fragen (Version 2025).

Zertifizierungs- und Rezertifizierungsanträge können bis zum 11. April 2025 beim Land Niedersachsen eingereicht werden. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags ausschlaggebend für die Bearbeitung des Antrags. Sollten in einem Jahr zu viele Anträge eingehen, behält es sich die Jury vor, nur einen Teil der Anträge im laufenden Jahr zu bearbeiten. Die anderen Anträge werden ins Folgejahr verschoben. Entscheidend ist die Reihenfolge des Eingangs.

Nach Eingang des Antrags beim Land Niedersachsen übergibt dieses die Unterlagen an die AGFK, die das weitere, mehrstufige Verfahren organisiert. In der ersten Stufe werden die formalen Voraussetzungen (Unterschrift, Grundvoraussetzungen wie Mitgliedschaft bei der AGFK etc.) geprüft, anschließend erfolgt eine Vorbewertung. Auf Grundlage der Vorbewertung entscheidet die vom Land berufende Jury, ob sie die Kommune bereist (bei erstmaligen Zertifizierungen) bzw. zur Präsentation nach Hannover einlädt (bei Rezertifizierungen, in Ausnahmefällen auch Bereisungen möglich). Die Jury spricht nach ihrer Bereisung bzw. Präsentation gegenüber dem Land eine Empfehlung aus, ob das Zertifikat verliehen werden soll oder nicht. Das Zertifizierungsverfahren kann in den verschiedenen Stufen ohne Zertifizierung enden.

Die Zertifikate haben eine Laufzeit von fünf Jahren, eine Rezertifizierung ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular und auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung: hier.

 

Zertifizierung 2025 bis 2029

Stadt Cuxhaven
Hansestadt Lüneburg

Rezertifizierung 2025 bis 2029

Stadt Emden
Stadt Göttingen
Stadt Hemmingen
Stadt Nordhorn

Rezertifizierung als
"Impulsgeber Fahrradmobilität" 2025 bis 2029

Regionalverband Großraum Braunschweig

Zertifizierung 2024 bis 2028

Samtgemeinde Spelle

Rezertifizierung 2024 bis 2028

Stadt Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel

Rezertifizierung 2023 bis 2027

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Rezertifizierung 2022 bis 2026

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.

Zertifizierung 2021 bis 2025

Landkreis Göttingen

Zertifizierung 2020 bis 2024

Stadt Emden
Stadt Göttingen
Stadt Hemmingen
Stadt Nordhorn

Impulsgeber Fahrradmobilität 2020 bis 2024

Regionalverband Großraum Braunschweig

Zertifizierung 2019 bis 2023

Stadt Wolfenbüttel
Landkreis Wolfenbüttel

Zertifizierung 2018 bis 2022

Stadt Hameln
Stadt Lingen (Ems)
Stadt Osnabrück

Zertifizierung 2017 bis 2021

Landkreis Grafschaft Bentheim
Landeshauptstadt Hannover
Region Hannover
Stadt Oldenburg i. O.