Stadtradeln 2023: Förderung der Teilnahmegebühren durch das Land Niedersachsen
Stand: 15. März 2023
Bitte beachten Sie, dass der Fördertopf des Landes Niedersachsen komplett ausgeschöpft ist.
Stand: 1. Februar 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Land Niedersachsen fördert auch 2023 die Teilnahme am Wettbewerb STADTRADELN und wird erneut für einen Teil der niedersächsischen Kommunen die Teilnahmegebühren übernehmen. Dafür stehen in diesem Jahr 100.000 Euro zur Verfügung.
Bei besonders finanzschwachen niedersächsischen Kommunen, die im Haushaltsjahr 2022 Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen erhalten haben, werden die Teilnahmegebühren komplett übernommen, wenn sie sich bis zum 24. Februar 2023 über das unten verlinkte Formular zurückmelden. Wie die Förderung des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen werden kann, finden Sie weiter unten. Andere niedersächsische Kommunen erhalten eine 60 %-Förderung (solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist).
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsen/Bremen (AGFK) unterstützt dieses Jahr das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung im Rahmen der geschlossenen Kooperationsvereinbarung. Weitere Details zur Abwicklung und zum Verfahren finden Sie in den nachstehenden FAQs.
Was ist STADTRADELN?
STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, dass möglichst viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei ist es egal, ob die Teilnehmenden bereits jeden Tag fahren oder bisher eher selten mit dem Rad unterwegs sind. Jeder Kilometer zählt – erst recht, wenn er sonst mit dem Auto zurückgelegt würde.
STADTRADELN ist eine Kampagne des Klima-Bündnisses, einem Netzwerk europäischer Kommunen. Die Kampagne steht allen Kommunen offen, eine Mitgliedschaft im Klima-Bündnis ist nicht Voraussetzung.
Wie kann STADTRADELN in meiner Kommune stattfinden?
Damit STADTRADELN in Ihrer Kommune stattfinden kann, muss sich Ihre Kommune für STADTRADELN anmelden. Sie legen den Zeitraum fest, in denen Sie STADTRADELN in Ihrer Kommune durchführen. Kreis-/regionsangehörige Kommunen stimmen den Zeitraum vorher mit Ihrem Landkreis/der Region Hannover ab, um kostengünstiger über den Landkreis/der Region Hannover teilzunehmen. Der Landkreis/die Region Hannover fungiert dabei gemäß der Regularien des Klima-Bündnisses als „Hauptanmelder“, d. h. er meldet sich selbst sowie alle zugehörigen Städte/Gemeinden an oder nach (über das Online-Anmeldeformular des Klima-Bündnisses).Anschließend verfeinern Sie Ihre Planung, wie Ihre Kommune STADTRADELN vor Ort promotet.
Welche Teilnahmekosten entstehen beim STADTRADELN?
Für die Teilnahme beim STADTRADELN erhebt das Klima-Bündnis eine Teilnahmegebühr (siehe https://www.stadtradeln.de/anmelden). Diese ist abhängig von der Einwohnendenzahl Ihrer Kommune. Kreis-/regionsangehörige Kommune profitieren von besonderen Konditionen, wenn Sie und der Landkreis/die Region Hannover den gleichen Zeitraum wählen und die Anmeldung über den Landkreis/die Region Hannover läuft (dieser ist „Hauptanmelder“, siehe oben). Für Mitglieder des Klima-Bündnisses gibt es zudem ermäßigte Teilnahmegebühren.Für Teams und Radelnde in den Kommunen ist die Teilnahme grundsätzlich kostenfrei.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Folgende niedersächsische Kommunen können in den Genuss der Förderung durch das Land Niedersachsen kommen:
1. Besonders finanzschwache niedersächsische Kommunen, die im Haushaltsjahr 2022 Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen erhalten und sich bis zum 24. Februar 2023 über https://www.agfk-niedersachsen.de/stadtradeln zurückgemeldet haben: Hier werden die kompletten Kosten übernommen.
2. Andere niedersächsische Kommunen: Es werden 60 % der Kosten übernommen (solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist).
Das Land Niedersachsen und die AGFK begrüßen es besonders, wenn Landkreise/die Region Hannover und kreis-/regionsangehörige Kommunen sich abstimmen, einen gemeinsamen Zeitraum festlegen und sich über den Landkreis/die Region Hannover anmelden (siehe hierzu https://www.stadtradeln.de/anmelden).
Wie erhält Ihre Kommune die Förderung?
Um als besonders finanzschwache niedersächsische Kommune, die im Haushaltsjahr 2022 Bedarfszuweisungen des Landes Niedersachsen erhalten hat, die Förderung zu erhalten, müssen Sie diese beantragen. Benutzen Sie dazu bitte das Formular unter https://www.agfk-niedersachsen.de/stadtradeln. Bitte gehen Sie dabei auch an, ob Ihre Kommune Mitglied beim Klima-Bündnis ist. Frist für die verbindliche Rückmeldung ist der 24. Februar 2023, gerne nehmen wir frühere Rückmeldungen entgegen.Das Land Niedersachsen und die AGFK wird anschließend das Klima-Bündnis informieren, so dass die Förderung dort berücksichtigt wird. Die Anmeldung zum STADTRADELN nehmen Sie als Kommune oder „Hauptanmelder“ selbstständig beim Klima-Bündnis vor.Alle anderen Kommunen müssen keinen Förderantrag stellen. Im Rahmen der Förderung werden 60 % der Anmeldegebühren bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro übernommen. Auch diese Kommunen nehmen die Anmeldung zum STADTRADELN direkt als Kommune oder „Hauptanmelder“ selbstständig beim Klima-Bündnis vor.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung am Wettbewerb STADTRADELN 2023!
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Helga Worlitzsch
Leiterin des Referats 40 in der Abteilung Verkehr
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Edwin Süselbeck
Geschäftsführer
AGFK Niedersachsen/Bremen